Beispiel 1
Ermittlung der Benötigten Führerscheinklasse
Fahrzeug: Audi A3
Feld F.2: Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg = 1650
Feld G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) = 1165
Feld O.1: Technische zulässige Anhängelast gebremst in kg = 1200
Feld O.2: Technische zulässige Anhängelast ungebremst in kg = 580
Führerscheinklasse: B
Zu befördernde Last: Harley Davidson Fat Boy
Feld F.2: Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg = 533
Feld G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) = 317
Anhänger: STEMA STS O2-1 WOM
Feld F.2: Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg = 1300
Feld G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) = 355-582
Rechnung:
zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug + zulässige Gesamtmasse Anhänger <= 3500 kg
1650 kg + 1300 kg <= 3500 kg
2950 kg <= 3500 kg
Es wird der Führerschein der Klasse B benötigt
Der Führerschein der Klasse B reicht aus wenn:
die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers max. 750 kg beträgt.
Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn die zulässige Gesamtmasse der beiden Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt.
Wäre in diesem Fall die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg, so würde das Gespann mit der Klasse B und dem Eintrag der Schlüsselziffer 96 gefahren werden dürfen, bzw. die Führerscheinerweiterungsklasse BE benötigt.
Bei Anhängern über 3500 kg zulässige Gesamtmasse ist die Führerscheinklasse C1E erforderlich.