Grundsätzlich gilt für Gespanne (Fahrzeug + Anhänger) eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h.
In der StVO (Straßenverkehrsordnung), der 9. Außnahmeverordnung ist unter einbehaltung folgender Vorraussetzungen eine maximale Geschwindigkeit von 100 km/h des Gespanns gestattet:
Vorraussetzungen für den Anhänger:
die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (siehe auch Produktionsdatum des Reifens "DOT" auf dem Reifen selbst)
Die Reifen des Anhängers müssen mindestens auf Geschwindigkeit 120 km/h ausgelegt zugelassen sein. (Geschwindigkeitsindex "L" oder höher, z.B. 155 R13 LI 84N)
Bei gebremsten Anhängern müssen hydrauliche Radstoßdämpfer montiert sein
100 km/h Plakette am Heck des Anhängers sichtbar befestigt.
Vorraussetzungen für das Zugfahrzeug:
Personenfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen
Das Personenfahrzeug hat einen automatischen Blockierverhinderer (ABS/ABV)
Vorraussetzungen für die Kombination des Zugfahrzeuges mit dem Anhänger:
die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
das Verhältnis von zulässige Gesamtmasse des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist gesetzlich vorgeschrieben:
Anhänger gebremst und mit Radstoßdämpfern = Faktor 1,1
Anhänger gebremst mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung = Faktor 1,2
Anhänger ungebremst = Faktor 0,3
Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus:
kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer
freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger
100 km/h Zulassung nur auf Deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (nicht auf Landstraßen)
Führerscheinregelungen
Personen die vor 1999 den Führerschein der Klasse 3 (der alte Autoführerschein) erworben haben, können mit diesem auch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Diese Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Pkw bis zu einer zulässiger Gesamtmasse 3,5 Tonnen.
Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3500 kg. Das maximale Gesamtgewicht der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) darf 7000 kg nicht überschreiten
Mit dem BE Führerschein dürfen folgende Gespanne gezogen werden:
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, aber nicht mehr als 3500 kg.
Die maximale zulässige Gesamtmasse der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) ist 7000 kg
Mit der Führerscheinklasse C1 dürfen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 bis hin zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Mit der Klasse C1E sind auch schwerere Anhänger erlaubt.